Die bloße Erteilung von Urlaub, der später mit einem Beschäftigungsverbot zusammenfällt, erfüllt den Urlaubsanspruch einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.08.2016
Es muss der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016
Bewirbt sich ein ''Jobinteressent'' auf eine Stellenausschreibung allein mit dem Ziel, bei einer Ablehnung Entschädigungsansprüche nach dem AGG zu stellen, so fällt er nicht unter den Schutz der Gleichbehandlungsrichtlinie.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28.07.2016
Die Altersbenachteiligung ist gerechtfertigt.
ArbG Köln, Urteil vom 20.07.2016
Bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier als Gemeinschaftsveranstaltung besteht für die Beschäftigten uneingeschränkter Versicherungsschutz.
Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2016
Bonuszahlungen, welche dem Arbeitnehmer für vergangene Betriebstreue gewährt werden, dürfen den Arbeitnehmer nicht in seiner grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit beeinträchtigen, indem sie stichtagsbezogene Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers regeln.
Landesarbeutsgericht Nürnberg, Urteil vom 01.07.2016
Ein Unternehmen, welches IT-Equipment herstellt und in der Folge notwendigerweise den Zugang zum Internet bereitstellen muss, ist berechtigt, seine Arbeitnehmer über einen Keylogger zu kontrollieren, um überprüfen zu können, ob der Arbeitsplatz und der Internetzugang ausschließlich zur Erfüllung der Dienstpflicht genutzt wurden, oder ob über den Internetzugang des Arbeitgebers private Interessen verfolgt wurden.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.06.2016
Entschädigungszahlungen für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit sind kein Schadensersatz.
BFH, Urteil vom 14.06.2016
Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder einen schriftlichen oder zu Protokoll der mündlichen Verhandlung erklärten Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz oder durch Erklärung zu Protokoll der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht annehmen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.06.2016
Nach dem Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalles ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung auf die Dauer von sechs Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2016