E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Ein Urteil kann nachträglich ergänzt werden

Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf Antrag ein Urteil durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen.


Die nachträgliche Entscheidung muss binnen einer zweiwöchigen Frist, die mit der Zustellung des Urteils beginnt, durch Einreichung eines Schriftsatzes beantragt werden.

Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist entfallen ist, kann noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz in das Verfahren eingeführt werden.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 1 ABR 57 14 vom 08.11.2016
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-149 drtm-bns 2024-11-01
Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg