Arbeitsrecht Hamburg - Aktuelles
Im Juni hat die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag für die künftige Höhe des Mindestlohns vorgelegt. Danach soll die Lohnuntergrenze ab Januar 2024 von derzeit 12,00 Euro auf 12,41 Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Anhebung auf dann 12,82 Euro vorgesehen. Die Unabhängige Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre, um der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen, allerdings hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 stattdessen den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12,00 Euro pro Stunde angehoben.
Bei der nächsten Anhebung soll wieder der Vorschlag der Mindestlohnkommission zur Anwendung kommen. Der aktuelle Vorschlag wurde erstmals seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 nicht einstimmig beschlossen, weil sich die Arbeitnehmervertreter einen deutlich höheren Anstieg gewünscht hatten.