E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kölner Bettensteuer gekippt

Aufgrund der Gleichbehandlung von dienstlichen und privaten Übernachtungen hat das Oberverwaltungsgericht die Kölner Bettensteuer für unwirksam erklärt.


Zu diesem Ergebnis gelangte das Oberverwaltungsgericht in Münster nach der Klage eines Kölner Hoteliers. Ursache der Unwirksamkeit ist die nichtige Satzung der Stadt Köln aus dem Jahr 2010, welche nach Ansicht des Gerichts keine hinreichende Sicherheit für eine korrekte Besteuerung bietet. Bezugnehmend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wies das Gericht darauf hin, dass Dienstreisen und touristisch motivierte Übernachtungen nicht gleich behandelt werden dürfen, da Dienstreisen steuerfrei bleiben müssen. Den Hotelier trifft dabei die Pflicht festzustellen, aus welchem der genannten Gründe der Gast bei ihm nächtigt. Praktisch ist das aber nicht umsetzbar, weshalb die Bettensteuer unrechtmäßig ist.
 
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil OVG MS 14 A 1860 11 vom 23.01.2013
Normen: Satzung Kulturförderabgabe Köln
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-28 wid-153 drtm-bns 2024-03-28
Schutz vor Diskriminierung, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Betriebsvereinbarung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Abmahnung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg