E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Parken in zweiter Reihe begründet Mitschuld

Verursacht ein vorbeifahrendes Fahrzeug einen Schaden an einem in zweiter Reihe geparkten PKW, muss sich der Abstellende eine Mitschuld zurechnen lassen.


Denn ein so abgestellter PKW beeinflusst weiterhin den fließenden Verkehr, zumal er die Fahrspur blockiert. In einem solchen Fall wird die Vorbeifahrt erheblich erschwert, weshalb sich der Parkende eine Mitschuld zurechnen lassen muss.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt streifte ein vorbeifahrender LKW den in zweiter Reihe abgestellten PKW, weshalb das Gericht 25 % der Schuld bei dem abstellenden Fahrer sah.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 332 C 32357 12 vom 26.03.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-29 wid-153 drtm-bns 2024-03-29
Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Mobbing Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg